Die Beziehung zwischen unseren Gästen und der „Pension Bergen“ beruht auf dem gemeinsamen Willen zu einem freundlichen Miteinander und auf einem gesunden Menschenverstand. Darüber hinaus soll folgendes gelten:
1. Der Logisvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist. Der Gast erhält eine schriftliche Reservierungsbestätigung, wenn diese aus Zeitgründen noch möglich ist. Es wird gebeten, die wichtigen Absprachen, wie Preis und den Tag der An- und Abreise zu vergleichen.
2. Der Abschluss des Gesamtvertrages verpflichtet die Vertragspartner, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Die „Pension Bergen“ ist verpflichtet, bei unvorhergesehener Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer in einem gleichwertigen Haus anzubieten und bereitzustellen oder wenn dieses nicht möglich ist, allgemeinen Schadenersatz zu leisten. Bei höherer Gewalt besteht keine Verpflichtung zu Schadenersatz.
4. Der Gast ist verpflichtet, den Preis zu zahlen der bei der Bereitstellung vereinbart worden ist. Grundsätzlich gilt jeweils die gültige Preisliste der „Pension Bergen“. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet sich der Gast, folgenden Schadenersatz zu zahlen: a) bis 14 Tage vor Ankunft keine Kosten b) 1 bis 13 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistung c) am Anreisetag oder während des Aufenthaltes 100% der vereinbarten Leistung Dieses gilt u.a. insbesondere für die Zimmer der Pension sowie auch für besondere Arrangements (Kurzurlaube, Tagungen, Veranstaltungen usw.). Die „Pension Bergen“ ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Eine entsprechende Ausfallrechnung wird nach dem geplanten Abreisedatum erstellt und dem Gast unverzüglich zum Ausgleich zugestellt. Stellt die Pension keinen Zahlungseingang fest, so behält sie sich vor rechtliche Schritte einzuleiten.
5. Die Bezahlung des Zimmerpreises sowie zusätzlicher Kosten erfolgt im Voraus, spätestens jedoch am letzten Tag des Aufenthalts. Bei längerem Aufenthalt kann die Pension eine Abschlagzahlung verlangen.
6. Die Benutzung der hauseigenen Parkplatzanlagen können nur auf eigene Gefahr erfolgen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.
7. Die Zimmer stehen am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr zur Verfügung.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die für Bergen zuständigen Gerichte. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die durch diese Geschäftsbedingungen nicht abgedeckten rechtlichen Gegebenheiten durch die gültigen Gesetze und Bestimmungen geregelt werden.
9. Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Einschränkungen des Leistungsumfanges kommen kann, wenn der Gesetzgeber weitere Auflagen für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschließt und uns auferlegt. Änderungen, die nach gesetzlichen Vorgaben erfolgen, berechtigen nicht zur Minderung des vereinbarten Gesamtpreises und auch nicht zu Ersatzansprüchen.